1 Vorbemerkung
Herzlich Willkommen auf dem Wohnmobilstellplatz Oberhof. Betreiber des Stellplatzes ist die Familie von Nordheim.
Der Stellplatz ist ausgestattet mit Stromsäulen für 48 Wohnmobile und einer Ver- und Entsorgungsstation. Um Ihnen einen angenehmen
Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden
Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.
2 Nutzung
- Der Stellplatz ist für die vorübergehende Nutzung von polizeilich zugelassenen Wohnmobilen und Wohnanhänger
(Wohnwagen) freigegeben.
- Das Entgeld ist am Anreisetag zu entrichten.
- In stark frequentierten Zeiten werden die Plätze zugewiesen. Das Freihalten von
Stellplätzen ist nicht gestattet.
- Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer. Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
- Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
- Anfallendes Abwasser aus dem Betrieb der Wohnmobile darf nur in den dafür vorgesehenen Ausguss der Entsorgungsstation entleert werden.
Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Platz untersagt.
- Hunde sind auf dem Stellplatz anzuleinen. Alle „Hinterlassenschaften“ sind von den Haltern sofort zu beseitigen. Oberhalb des
Stellplatzes befindet sich eine
Hundetoilette. Bitte nutzen Sie die kostenfreien Tüten im gesamten Ortsgebiet!
- Die Nachtruhe dauert von 22 Uhr bis 6 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Mit
Rücksicht auf andere Nutzer des Stellplatzes und Anwohner sind in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, untersagt.
- Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.
- Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll kann
kostenfrei in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Der Glascontainer befindet sich am Ende des Platzes, Hausmüll und Papier, sowie eine gelbe Tonne stehen im vorderen Bereich des
Platzes.
- Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stellplatzbereich gilt als verkehrsberuhigte Zone. Die
Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
- Die Nutzung von Stromgeneratoren ist nicht erlaubt.
- Jegliche Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber sind ausgeschlossen.
- Die Familie von Nordheim und das von Ihr beauftragte Personal üben auf dem Stellplatz das Hausrecht aus. Bei Zuwiderhandlungen gegen
die Stellplatzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der
Fahrzeuge.